Schutzkonzept

Stand: Oktober 2024 Institutionelles Schutzkonzept Uthweiler Zwergenland e.V. Kontaktinformationen Siegburger Straße 214 53639 Königswinter Tel: 02244/ 7665 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
- 1 - Institutionelles Schutzkonzept Uthweiler Zwergenland e.V. 1. Einleitung 2. Leitbild 3. Risikoanalyse 3.1 Risikobereiche in den Räumlichkeiten der KiTa Zwergenland 3.2 Risikofaktoren zwischen den Kindern 3.3 Risikofaktoren zwischen Eltern und Kindern 3.4 Risikofaktoren zwischen Mitarbeitenden und Kindern 3.5 Risikofaktoren zwischen Erwachsenen 4. Verhaltenskodex 5. Personal 5.1 Personalauswahl 5.2 Professionen in der Einrichtung 5.3 Personalentwicklung 6. Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt in der KiTa Zwergenland 6.1 Präventionsangebote 6.2 Kinderrechte 6.2.1 Partizipation/Beteiligung der Kinder 6.2.2 Beschwerdemöglichkeiten der Kinder 7. Verbesserungs- und Beschwerdemanagement in Kooperation mit den Eltern 8. Handlungsplan 8.1 Vorgehensweise bei grenzverletzendem Verhalten von Kindern 8.2 Vorgehensweise bei grenzverletzendem Verhalten und Machtmissbrauch durch Mitarbeitende 8.3 Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung außerhalb der Kindertagesstätte
- 2 - 1. Einleitung In unserer zweigruppigen Kita Uthweiler Zwergenland e.V. (folgend KiTa Zwergenland genannt) mit Gruppenform I in Königswinter Uthweiler begleiten wir täglich Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit und in ihren Bildungsprozessen. Der Kindergarten ist Mitglied des Paritätischen Wohlfahrts-Verbandes NRW und fungiert als Elterninitiative und gemeinnütziger Verein, als freier Träger einer Kindertageseinrichtung. Im Rahmen des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII und des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) haben sich Träger und Fachkräfte dazu verpflichtet, sich für den aktiven Schutz der uns anvertrauten Kinder einzusetzen und diesen sicherzustellen. Das folgende Schutzkonzept nach §45 SGB VIII bildet den Rahmen und dient der Orientierung aller beteiligten Akteure in unserer Kindertagesstätte. Es setzt sich mit den Risiken und Gefahren körperlicher, sexueller und verbaler Grenzüberschreitungen, sowie deren Prävention und Intervention im Krisenfall auseinander. Unsere Konzeption soll zum Wohle des Kindes eingesetzt werden und dabei für alle Beteiligten eine angenehme Atmosphäre schaffen. Es ist unsere Aufgabe, die Kinder vor allen Formen der Gewalt, des Machtmissbrauchs, des sexuellen Missbrauchs, sowie vor psychischer und physischer Gewalt zu schützen. Es ist besonders wichtig die Gefährdung des Kindeswohl einschätzen zu können und somit mögliche Grenzverletzungen im Alltag rechtzeitig wahrzunehmen. Alle Mitarbeitende werden für das Thema Kinderschutz sensibilisiert und geschult. Die Entwicklung eines Konzeptes ist ein Prozess, der ständig neu überdacht und weiterentwickelt werden muss in der täglichen Arbeit mit Kindern, Eltern und dem Team. 2. Leitbild „Wir achten die Würde aller Menschen und haben Vertrauen in die individuellen Fähigkeiten. Respekt, Toleranz und Vertrauen sind die Säulen unserer Arbeit, die wir in gleichem Maße professionell wie leidenschaftlich leisten“ „Selbstbestimmung und Mitgestaltung sind dabei die Leitziele unseres Handelns“ „Wir tragen gemeinsam Verantwortung für einen Umgang, der geprägt ist von Wertschätzung, Respekt, Akzeptanz, Offenheit und Vertrauen.“ In der KiTa Uthweiler Zwergenland e.V. wird besonders viel Wert auf die individuelle Entfaltung und Persönlichkeitsentwicklung jedes Kindes gelegt. Unser Kindergarten ist ein Ort zum Entdecken, Forschen, Bewegen, Spielen, sich auszuprobieren und zu entwickeln. Unsere Kinder dürfen aktiv den Alltag mitbestimmen. Alle Kinder werden in Entscheidungen mit einbezogen und können sich an den angebotenen Aktivitäten beteiligen. Durch den eigenen Prozess lernen die Kinder unter anderem ihren eigenen Körper kennen, sich mit seinen Fähigkeiten auseinanderzusetzen, Gefühle und Empfindungen auszudrücken, auszuleben und zu verarbeiten, aber auch ihre eigenen Grenzen und die ihres Gegenübers kennenzulernen und diese zu akzeptieren.
- 3 - Alle Kinder haben das Recht jederzeit „Nein“ zu sagen. Wir sehen uns als Begleiter, Beobachter und Förderer und unterstützen die Kinder dabei sich zu kompetenten Persönlichkeiten zu entwickeln und als eigenständige Individuen heranzuwachsen. Wir als Elterninitiative legen viel Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Familien. Zum Schutze unserer Kinder werden auch die Eltern stark mit einbezogen, die sich bei vielen Belangen, die unsere Einrichtung betreffen, wie z.B. der Gartenpflege, einsetzen. In der KiTa Zwergenland sollen sich alle rundum wohlfühlen. Kinder die sich mit Freude entfalten und entwickeln können, Eltern die ihre Kinder gerne und unbesorgt abgeben, aber auch Mitarbeitende, die mit Freude zur Arbeit kommen, Teamwork schätzen und sich den täglichen Herausforderungen stellen. 3. Risikoanalyse 3.1 Risikobereiche in den Räumlichkeiten Der Aufbau unserer KiTa sorgt dafür, dass viele Bereiche nicht unmittelbar aneinander angrenzen, sodass der Einblick in das dortige Geschehen erschwert ist und besonderer Planung/Umsicht bedarf. Unsere Toiletten, Waschräume und die Wickelbereiche befinden sich jeweils direkt an den Gruppenräumen. Die Kindergarderobe ist für alle Kinder direkt neben dem Eingang, als Durchgang zu den Gruppenräumen, untergebracht. Waschraumtüre bleibt immer offen (ausgenommen fremde Personen befinden sich im Gebäude (Eingewöhnungszeit)) Kinder entscheiden, ob sie eine Begleitung beim Toilettengang wünschen und wenn ja, wen Ein rotes bzw. grünes Schild signalisieren, ob die Toilette besetzt oder frei ist Kinder, die gewickelt werden, entscheiden wer sie wickelt Die Gruppenräume sind groß und hell. Angrenzend an diese befinden sich Kreativräume und Sinnesräume. Diese Nebenräume werden von den Mitarbeitenden in regelmäßigen Zeitintervallen eingesehen. Eine kleine Turnhalle ist über den Flur und einen der Gruppenräumen (Bärengruppe) direkt zugänglich. Von der anderen Gruppe (Elefantengruppe) kann diese nur über die Garderobe und den Flur erreicht werden. Es gibt in unserer KiTa, auch aus pädagogischen Gründen, Spiel- und Rückzugsorte die weniger gut einsehbar sind. Dazu gehören z.B. Kuschelecken in Nebenräumen oder auch Gebüsche und Spielhäuschen im Außenbereich.
- 4 - 3.2 Risikofaktoren zwischen den Kindern In unserem Zwergenland werden Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Kinder streben nach Selbständigkeit und müssen sich, gemäß dem jeweiligen Entwicklungsstand, selbstständig in der Einrichtung bewegen dürfen um z.B. die Toilette aufzusuchen. In diesen Bereichen sind die Kinder für einige Zeit unbeaufsichtigt. Auch der Umgang mit Nähe und Distanz muss von den Kindern erst erlernt werden, sodass es immer wieder zu Situationen kommen kann, in denen ein Kind sich vom Verhalten eines anderen Kindes bedrängt fühlt. 3.3 Risikofaktoren zwischen Eltern und Kindern In der Bring- und Abholzeit könnten Unbefugte einen leichteren Zugang zu den Räumlichkeiten der KiTa Zwergenland bekommen. In dieser Zeit sind viele Eltern und andere Abholberechtigte (z.B. Großeltern) gleichzeitig im Haus unterwegs. Die baulichen Gegebenheiten unseres KiTa-Gebäudes machen einen Überblick über Erwachsene im Flur und Kinder, die z.B. den Flur für einen Raumwechsel oder als Spielort nutzen, schwer. Daher entstehen Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen, außerhalb der eigenen Familie, auf dem Flur oder auch in der Garderobe. In unserer Einrichtung sind verschiedene Familienformen und Kulturen vorhanden. Der Umgang mit Nähe und Distanz, sowie die innerfamiliäre Herangehensweise an Fragen aus dem Bereich Kinderschutz/Sexualpädagogik ist daher aufgrund unterschiedlicher Sozialisierungseinflüsse sehr unterschiedlich. 3.4 Risikofaktoren zwischen Mitarbeitenden und Kindern Im pädagogischen Alltag kommt es immer wieder zu Situationen, in denen die Kinder für Ihr Wohlbefinden auf emotionale und auch körperliche Nähe/Sicherheit angewiesen sind. Gleichzeitig ist ein ausgewogenes, den Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechendes Verhältnis von Nähe und Distanz zu wahren. Besonders sensible Situationen im pädagogischen Alltag sind hierbei: Sauberkeitserziehung/Wickeln Begleitung des Mittagsschlafs Einzelsituationen zwischen pädagogischen Mitarbeitenden und Kindern Vertretungssituationen in der anderen Gruppe Ausflüge - Fördereinheiten durch externe Fachkräfte Zu den besonderen Risikofaktoren zählen aber auch mangelnde Personalressourcen, wie etwa schlechte Besetzung/unbesetzte Stellen, nicht genügend qualifizierte oder unerfahrene Fachkräfte, hohe personelle Fluktuation, viele Fehlzeiten/Krankheitsausfälle, geringere Fortbildungsmöglichkeiten und zunehmend mehr Teilzeitkräfte. Mangelnde Personalressourcen sorgen für Stress bei den pädagogischen Fachkräften, der wiederum zu risikoreichen Verhaltensweisen pädagogischer Fachkräfte, wie z.B. Spannungsfeldern durch ungelöste Konflikte unter den pädagogischen Fachkräften führen
- 5 - kann. Ebenso kann es bei personellen Belastungssituationen eher dazu kommen, dass nicht ausreichend Raum für Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten der Kinder eingeräumt wird oder die Bedürfnisse der Kinder im Alltag und bei der Festlegung von Regeln nicht ausreichend berücksichtigt werden. Grundsätzlich relevant bei den Risikofaktoren durch die Mitarbeitenden ist Risikopotential, das in der Person oder Biographie der jeweiligen Fachkraft liegt, z.B. - Unterschiedliches Wertesystem bei Mitarbeitenden - Beeinflussung durch die eigene Biographie - Veraltete pädagogische Ansichten/keine Bereitschaft sich zu verändern/entwickeln - Zu starke emotionale Bindung - Kein angemessenes Nähe-Distanzverhalten - Zu unbedarfter Umgang mit digitalen Medien (z.B. mit dem eigenen Handy) 3.5 Risikofaktoren zwischen Erwachsenen (Mitarbeitenden und Eltern) In unserer KiTa Zwergenland fördern und pflegen wir eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Um die Partnerschaft pflegen zu können nutzen wir regelmäßige Elterngespräche und auch die täglichen Tür- und Angelgespräche in den Bring und Abholzeiten bzw., Telefonate, oder Austausch per Mail. Gerade in schwierigen Gesprächen kann ein unreflektierter Sprachgebrauch schnell als grenzüberschreitend empfunden werden. Wir achten durch die Anwendung von gewaltfreier Kommunikation auf einen wertschätzenden und von gegenseitigem Respekt geprägten Umgang miteinander. 4. Verhaltenskodex Unsere Vision ist eine Gesellschaft, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben. Dieses übergeordnete Ziel entspricht unserem Leitgedanken und ist für uns handlungsweisend in allen Bereichen unserer Arbeit. Wertschätzung, Toleranz und die Würde des Menschen sind die Grundpfeiler unserer Arbeit und bestimmen unser pädagogisches Handeln. Die tägliche Arbeit ist geprägt durch gemeinsamen Kontakt und Kommunikation in verschiedensten Konstellationen. Damit Prävention gelingen kann, ist der Wille zur Grenzachtung unabdingbar. Dies bedeutet Achtsamkeit im Umgang miteinander und den Mut, Dinge offen anzusprechen. Unser Verhaltenskodex ist daher bindend für alle Mitarbeitenden in unserer Kindertageseinrichtung . Folgende Verhaltensregeln sind für uns verbindlich: Wir wahren ein professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz . Dieses professionelle Verhältnis orientiert sich zum einen an dem Alter sowie an dem Entwicklungsstand unseres Gegenübers. Dabei berücksichtigen wir sowohl körperliche als auch emotionale Nähe und Distanz, die von uns stets professionell gewahrt wird. In Arbeitskontexten mit den Kindern erfordern bestimmte Situationen körperliche und emotionale Nähe, die sich aus der pädagogischen Intervention heraus legitimieren. Trost, körperlicher Schutz und die Unterstützung bei pflegerischen Tätigkeiten sind beispielsweise Gründe, um körperliche Nähe zuzulassen. Grundsätzlich sind jedoch die persönlichen Schamgrenzen und die Intimsphäre von Kindern und Mitarbeitenden zu wahren. Jegliches Verhalten, welches die Intimsphäre
- 6 - verletzt, ist zu unterbinden. Zudem machen wir private Kontakte zu betreuten Kindern und deren Familien transparent. Unsere gegenseitige Kommunikation ist stets wertschätzend, höflich und frei von sexuellen oder persönlichen Anzüglichkeiten. Auch verwenden wir keine gewaltverherrlichende Sprache und verzichten auf Sarkasmus und Ironie. Bei Unstimmigkeiten sprechen wir miteinander auf Augenhöhe und suchen lösungsorientiert nach Auswegen aus einem Konflikt. Dabei passen wir unseren Sprachgebrauch dem Sprachverständnis unseres Gegenübers an. Im Sinne einer guten Kommunikationskultur sprechen wir an, wenn uns Dinge problematisch erscheinen. Niemand darf einen Nachteil erlangen, wenn er mutig und offen auf Probleme hinweist. Jeder Hinweis wird ernst genommen. Wir ermutigen Jede/n zu erzählen, wenn sie/er sich unwohl oder bedrängt fühlt. Auch mit unserer nonverbalen Kommunikation tragen wir durch eine offene Körperhaltung und einem freundlichen Gesicht zu einer wertschätzenden Kommunikationskultur bei. Die pädagogische Zusammenarbeit zeichnet sich durch Transparenz und Partizipation aus. Wir beteiligen die Kinder ihren Möglichkeiten entsprechend bei allen Angelegenheiten die sie betreffen und der Gestaltung des Alltags. Wir achten darauf, dass die Selbstbestimmungs- und Beteiligungsrechte aller Kinder gestärkt und erweitert werden und die Kinder ein partizipatorisches Miteinander erleben. Sowohl untereinander als auch im Kontakt zu den Mitarbeitenden. Insbesondere wenn der Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung besteht sowie bei besonderen Vorkommnissen legen wir Wert auf Transparenz und Partizipation. Wir wahren stets unsere Schweigepflicht und pflegen einen sensiblen Umgang mit den uns anvertrauten Informationen. Der Datenschutz wird eingehalten. Lediglich in Situationen, in denen der wirksame Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht aufrechterhalten werden kann, sind wir von unserer Schweigepflicht gegenüber den Jugendämtern entbunden und entscheiden situativ, wie eine Beteiligung von Personensorgeberechtigten umgesetzt werden kann. Kinder mit Beeinträchtigungen sowie sehr junge Kinder sind häufig in einem besonderen Maße von den sie begleitenden Menschen abhängig. Der Grat zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge muss mit besonderer Sensibilität betrachtet werden. Sie benötigen möglicherweise in bestimmten Momenten oder für einen begrenzten Zeitraum einen sicheren, Halt gebenden Rahmen, der körperliche Begrenzung erfordert. Maßnahmen in Form von körperlichem Kontakt gegen den eigenen Willen dürfen ausschließlich vor dem Hintergrund geschehen, dass der Selbst- und Fremdschutz aufrechterhalten werden kann. Jegliche Maßnahmen dieser Art müssen zeitlich begrenzt, wenn möglich abgesprochen werden und erfordern eine stetige Prüfung ihrer Notwendigkeit durch die Prozessbeteiligten. Alle Maßnahmen sind immer in würdeachtender Weise und in angemessener Sprache durchzuführen. 5. Personal 5.1 Personalauswahl Wir stellen durch ein geregeltes Einstellungsverfahren sicher, dass bei neuen Mitarbeitenden neben der fachlichen Qualifikation auch die persönliche Eignung vorliegt. Vorstellungsgespräche werden von der Leitung der Kita und dem Vorstand durchgeführt.
- 7 - Mögliche neue Mitarbeitende laden wir zur Hospitation in die Kita ein, um die Bewerber*innen noch besser kennenzulernen und nach der Hospitation ein weiteres Gespräch mit der Einrichtungsleitung zu führen. Von den Mitarbeitenden wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingefordert, welches alle 3 Jahre neu vorgelegt werden muss Die neuen Mitarbeitenden müssen unterschreiben, dass sie den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung zur Kenntnis genommen haben Bei Einstellung werden die neuen Mitarbeitenden mit dem institutionellen Schutzkonzept der Einrichtung vertraut gemacht 5.2 Professionen in der Einrichtung Ein multiprofessionelles Team ist nicht nur im Hinblick auf die pädagogische Arbeit mit den Kindern eine Bereicherung, sondern bietet im Bereich Gewaltschutz/Gewaltprävention viele Möglichkeiten zu gegenseitiger Beobachtung und Reflexion. In unserer KiTa Zwergenland arbeitet ein interdisziplinäres Team aus Erzieherinnen/Heilerziehungspfleger*innen mit unterschiedlich langer Berufserfahrung, eng mit externen Fachkräften aus der Frühförderung, sowie externen Therapeuten, zusammen. Diese Zusammenarbeit bietet uns immer wieder die Möglichkeit, Situationen aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, unser pädagogisches Handeln sowie auch persönliche Haltungen kritisch zu hinterfragen und ggf. zu verändern. 5.3 Personalentwicklung Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallberatung, regelmäßige Mitarbeitenden Gespräche, bei Bedarf Team- und Fallsupervision Externe Fortbildungen z.B. mit Themen wie „Achtsamkeit“, „kollegiale Beratung“, „geschlechtssensible Pädagogik“ Verpflichtende Fortbildungen für alle Mitarbeitende zum Thema „Kindeswohlgefährdung“ , Erste Hilfe und Hygiene Darüber hinaus sind nach Absprache mit der Einrichtungsleitung jederzeit weitere Fortbildungen zu unterschiedlichen Themenbereichen möglich 6. Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt in unserer KiTa Zwergenland 6.1 Präventionsangebote Generell haben wir uns als Team im Uthweiler Zwergenland e.V. auf einige grundsätzliche Regeln geeinigt, die alle Mitarbeitenden im Alltag als Grundlage für Ihr Handeln nehmen. Diese sollen grundsätzliche Präventionsangebote sein, die die Kinder stärken um sicher und selbstbewusst zu werden. Unser Ziel ist es, dass unsere Kinder befähigt werden, Ihren Grenzen zu erkennen, zu benennen und wissen, dass sie diese Grenzen bei jeder Person einfordern dürfen. Niemand hat das Recht, etwas zu tun, was das Kind nicht möchte. Weder
- 8 - jemand Fremdes, noch vertraute Personen, wie die pädagogischen Fachkräfte oder auch Familienmitglieder. Der Impuls zur körperlichen Nähe geht vom Kind aus. Ein „Nein“ ist ein „Nein“ Wir bieten den Kindern körperliche oder emotionale Zuwendung an. Die Kinder entscheiden, ob und von wem sie das Angebot der körperlichen oder emotionalen Nähe annehmen Wir achten auf eine professionelle Gestaltung von Nähe und Distanz. Kinder werden nicht durch Mitarbeitende auf den Schoß genommen oder hochgehoben, wenn sie diesen Wunsch nicht ausdrücklich verbal oder durch Gestik und Mimik verdeutlichen. Wir unterstützen die Kinder beim Erkennen und Benennen ihrer Gefühle In Situationen wie Traurigkeit/Wut fragen wir die Kinder, ob wir sie trösten sollen und agieren entsprechend. Die Kinder werden dazu ermutigt und befähigt, ihre körperlichen und emotionalen Grenzen klar zu kommunizieren/zu zeigen und die Grenzen anderer zu akzeptieren. Wir zeigen den Kindern unsere Grenzen bei distanzlosem Verhalten ohne uns ablehnend zu Verhalten Wir bevorzugen keine einzelnen Kinder Wir vermitteln den Kindern, fremden Erwachsenen gegenüber, Distanz zu zeigen Pflegesituationen finden in geschützten, aber offenen Räumen statt (es gibt keine verschlossenen Türen) Die Wickelsituation ist für ein Kind etwas sehr Intimes. Daher ist es sehr wichtig, den Wunsch des Kindes nach einer bestimmten Pflegeperson zu ermöglichen. Interessierte Kinder, die dabei sein möchten, können nach Zustimmung des zu wickelnden Kindes mitgehen. Wir gestalten die Pflegesituation angenehm und begleiten sie sprachlich Während des Wickelns sollen keine Personen stören, um die Intimität des Kindes zu wahren. Wir ermöglichen den Kindern einen ungestörten Toilettengang Wir machen den Kindern beim Toilettengang ein Hilfsangebot und berücksichtigen den Wunsch des Kindes nach einer bestimmten Pflegeperson Mit Kindern wird ausschließlich die Kindertoilette aufgesucht. Kinder werden nicht in die abschließbare Erwachsenentoilette mitgenommen Neue pädagogische Mitarbeitende oder Langzeitpraktikanten*innen wickeln erst nach einer Eingewöhnungs- und Kennenlernphase Wir unterstützen die Kinder beim selbstständigen Einschlafen, von den Mitarbeitenden wird ein angemessenes Nähe-/Distanzverhältnis gewahrt Die Kinder bestimmen selbst, wann sie aufstehen. Wenn Eltern ihre Kinder während der Schlafenszeit abholen möchten, müssen sie die Mitarbeitende darüber informieren. Eltern dürfen die Schlafbereiche in der Schlafenszeit nicht betreten. Sexualpädagogik Sexualpädagogik ist im Sinne der ganzheitlichen Erziehung ein Element in unserem pädagogischen Alltag. Wir unterstützen die Kinder in einem selbstbewussten Auftreten und dem klaren Benennen persönlicher, körperlicher Grenzen (siehe auch pädagogische Handlungsweisen zur Prävention). Wir greifen dabei die Fragestellungen der Kinder auf und gehen altersentsprechend darauf ein. Oftmals entstehen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft einer pädagogischen Fachkraft oder der Geburt eines Geschwisterkindes. In diesen Gesprächen und auch allen Pflege-/Wickelsituationen benennen
- 9 - wir Körperteile mit den entsprechenden Fachbegriffen, um eine Aufdeckung von Missbrauch besser ermöglichen zu können. 6.2 Kinderrechte Damit Kinder ihre Rechte wahrnehmen und vertreten können, müssen sie diese erst einmal kennenlernen. Hierzu zählen für uns, im Rahmen unseres Schutzkonzeptes, folgende wesentliche Aussagen: - „Dein Körper gehört dir!“ - „Vertraue deinem Gefühl!“ - „Du hast IMMER das Recht NEIN zu sagen!“ - „Geheimnisse mit denen du dich nicht wohlfühlst, darfst du weitererzählen!“ - „Du hast das Recht auf Hilfe und Schutz !“ Die Verinnerlichung dieser Aussagen bei den Kindern, ist ein zentrales Element in unserem pädagogischen Alltag. Diese Regeln werden bei allen pädagogischen Angeboten und im Freispiel den Kindern nähergebracht und vorgelebt. 6.2.1 Partizipation/Beteiligung der Kinder Indem wir unsere Kinder beteiligen und sie dabei ihre Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit erleben, stärken wir ihr Selbstbewusstsein. Beteiligung bedeutet für uns, dass die Kinder das gemeinsame Leben ihrer KiTa mitbestimmen können. Wir hören den Kindern aktiv zu und ermutigen sie, ihre Sichtweisen darzustellen und ihre Themen zu benennen. Die Beteiligung wird in unterschiedlichen Formen praktiziert und gelebt. Unseren Gruppen führen tägliche Morgenkreise durch, in denen tagesaktuelle Anliegen der Kinder besprochen werden. Außerdem werden die Kinder z.B. bei der Auswahl von Projektthemen, bei der Ausgestaltung von Räumen, der Wahl des Spielmaterials, beim Aushandeln der Regeln, bei der Bewältigung von Konflikten etc. gemäß ihrer individuellen Entwicklung einbezogen. Unser Anspruch ist es, jedes Kind im Beteiligungsprozess individuell zu begleiten und somit auch je nach Möglichkeiten des Kindes verschiedenste Materialien und Methoden zur Verfügung zu stellen. Hier ist es uns besonders wichtig, auch Kinder mit im Blick zu haben, die durch ihr Alter oder Beeinträchtigungen keine aktive Sprache zur Verfügung haben. Zum Einsatz kommen in unserer KiTa Zwergenland dafür Bildkarten, Gebärden und Symbole, um so sensibel die Äußerungen/ Wünsche des Kindes wahrnehmen zu können. Wenn wir Kinder an Entscheidungen beteiligen, lernen sie auf unterschiedlichste Art und Weise mit anderen zu kommunizieren, selbständig Probleme zu lösen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig werden sie auch mit möglichen Konsequenzen und Folgen konfrontiert, wenn bestimmte Regeln nicht eingehalten werden. Diese Autonomieerfahrungen sind wichtige Bausteine für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder.
- 10 - 6.2.2 Beschwerdemöglichkeiten der Kinder Wir hören die Anliegen der Kinder und behandeln/verhandeln diese. Kinder, die lernen, sich selbstbewusst für ihre Bedürfnisse einzusetzen, sind besser vor Gefährdungen geschützt. Kindern äußern ihre Beschwerden nicht immer im direkten Austausch. Ihre Anliegen und Bedürfnisse, die hinter einer Beschwerde liegen können sehr unterschiedlich sein. Beschwerden können sich in Form von Unwohlsein, Wut, Aggressivität, Rückzug oder Unzufriedenheit zeigen. Insbesondere kleinere Kinder, Kinder, die noch keine Sprache zur Verfügung haben und Kinder mit Beeinträchtigung äußern Beschwerden mit Hilfe von Gestik, Mimik, Körpersprache, Weinen und Schreien. Die Mitarbeitenden sind gefordert, die Unmutsbekundungen der Kinder bewusst wahrzunehmen und mit ihnen gemeinsam herauszufinden, welche Beweggründe hinter der Beschwerde stecken könnten. Durch unser Interesse an ihrer Kritik fühlen sich die Kinder ernst genommen und erfahren, dass es erlaubt ist „Nein“ zu sagen -diese klare Grenze der Kinder akzeptieren wir. Kinder, die ein sicheres Gefühl für ihre eigene persönliche Grenze haben, können Grenzverletzungen eher benennen und sind ebenso befähigt, die Grenzen ihres Gegenübers besser zu akzeptieren. 7. Verbesserungs- und Beschwerdemanagement in Kooperation mit den Eltern Ein wertschätzender und respektvoller Umgang, Offenheit und Transparenz sind wichtigste Voraussetzungen für ein vertrauensvolles Miteinander mit den Eltern. Dazu gehört auch, Kritik, Beschwerden, Verbesserungsvorschläge von Seiten der Eltern anzunehmen und konstruktiv darauf zu reagieren. Wir gehen sorgsam, respektvoll und sachlich mit Beschwerden um. Das Uthweiler Zwergenland e.V. hat hierzu eigens eine Handlungsleitlinie zum Thema Verbesserungs- und Beschwerdemanagement erarbeitet. Die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit ihre Anliegen, Wünsche, Ideen und Beschwerden unmittelbar mit den pädagogischen Fachkräften oder der Kitaleitung zu besprechen. Weiterhin ist der gewählte Elternrat ein wichtiges Gremium und ggf. auch Vermittler zwischen Eltern und der Leitung der Einrichtung/pädagogischen Mitarbeitenden. In unserer Kindertagesstätte hängt gut sichtbar ein Briefkasten, über den anonym und, wer möchte, mittels eines bereitgelegten Flyers (siehe Anhang), Verbesserungs- und Beschwerdeanliegen kommuniziert werden können. Die Beschwerden der Eltern werden möglichst zeitnah bearbeitet – mit den Eltern in einem gemeinsamen Dialog, in Mitarbeiterbesprechungen thematisiert, mit dem Elternrat oder auf Elternabenden kommuniziert. Die Dokumentation (siehe Anhang) der Beschwerde wird an den Vorstand der Elterninitiative weitergeleitet. Anliegen und Bedürfnisse, die Kinder und Eltern äußern, führen zu einer Reflexion unserer bestehenden Strukturen und Abläufe. Beschwerden ermöglichen Entwicklung und regen damit Qualitätsprozesse in unserer Einrichtung an.
- 11 - Zettel für eine Idee/Beschwerde/Wunsch Idee Beschwerde Wunsch bitte ankreuzen Welche Idee/Beschwerde/Wunsch haben Sie? Haben Sie eine Lösung? Wie heißen Sie? Datum
- 12 - Annahme Leitungskraft / Mitarbeiter/in Name der Einrichtung: Name/Vorname: Datum: Eingang des Verbesserungsvorschlags/Beschwerde: persönliches Gespräch: Anruf: schriftlich: Unmittelbar nach der Rückmeldung/Eingangsbestätigung der Beschwerde, wird die Bearbeitung hier dokumentiert und an die zuständige Leitung weitergeleitet. Weitergeleitet am: An (Name/Funktion): Vereinbarte Maßnahmen zur Problemlösung (inhaltlich und organisatorisch): Maßnahmen umzusetzen bis: von (Name/Funktion) Rückmeldung an Hinweisgeber/in erfolgt: 1. Zwischenbescheid am: persönlich Anruf schriftlich durch: Inhalt: 2. Zwischenbescheid am: persönlich Anruf schriftlich durch: Inhalt: 3. Zwischenbescheid am: persönlich Anruf schriftlich durch: Inhalt: Abschlussbescheid am: persönlich Anruf schriftlich durch: Inhalt: Zufriedenheit des Hinweisgebers mit dem Ergebnis: gar nicht: teilweise: weitgehend: vollständig: Vorgang abgeschlossen am: Unterschrift Leitung:
- 13 - 8. Handlungsplan Liegt eine Situation vor, die den Schutz der uns anvertrauten Kinder erfordert, ist es wichtig zielgerichtet eingreifen und agieren zu können. Dazu müssen wir konkrete Gefährdungen und Risiken fachlich einschätzen aber auch mit falschen Vermutungen qualifiziert umgehen können. Definierte Abläufe geben uns dabei Orientierung und Handlungssicherheit. Unsere Vorgehensweise ist verbindlich geregelt und entspricht professionellen Standards. Unser Schutzauftrag bezieht sich auf unterschiedliche Gefährdungsformen. Wir beachten und reagieren auf Ereignisse, die im familiären/außerfamiliären Umfeld als auch innerhalb unserer Einrichtung geschehen könnten und von Erwachsenen ausgehen, aber auch das Verhalten von Kindern untereinander. 8.1 Vorgehensweise bei grenzverletzendem Verhalten von Kindern Zum Kitaalltag gehören im zusammen agieren der Kinder gemeinsame Nähe als auch konflikthafte Situationen (sich gegen andere behaupten, eigene Wünsche durchsetzen etc.). Dabei können schnell Grenzen missachtet und überschritten werden. Meist geschieht das von Seiten der Kinder nicht absichtlich, es handelt sich um ganz normale Entwicklungsschritte oder das Ausprobieren von Regelüberschreitungen. Mit zunehmenden sozialen Erfahrungen gehen die Kinder mit eigenen Grenzen als auch mit den Grenzen ihres Gegenübers bewusster um. Bei Kindern, die immer wieder auftretende grenzüberschreitende Verhaltensweisen zeigen, kann eine sozial/emotionale Entwicklungsproblematik Ursache für ihr Verhalten sein. Diese Kinder müssen von den Fachkräften in der Kita mit verstärkter Aufmerksamkeit beobachtet und in Konfliktsituationen unterstützt und begleitet werden. Einen besonderen Grenzbereich stellen „Doktorspiele“ dar. Kinder sollen ihren Körper entdecken und ein unbefangenes Verhältnis zu ihrer eigenen Sexualität entwickeln. Damit die Kinder ihre eigenen Grenzen und die der anderen wahrnehmen und beachten, brauchen sie für diese Räume klare Vereinbarungen. In Konflikt- und Gefährdungssituationen ist es manchmal notwendig, die Kinder körperlich zu begrenzen. In Konfliktsituationen wird möglichst eine zweite Person hinzugezogen. Konsequenzen für die Kinder sind kindgerecht, altersadäquat und logisch, Ausgrenzungen sind zu vermeiden. Konfliktsituationen und entsprechende Konsequenzen während des Kitaalltags müssen mit den Eltern transparent kommuniziert werden. Sollten unsere Interventionen bei grenzverletzendem Verhalten eines Kindes gegenüber anderen Kindern nicht zu einer Besserung der Situation führen, holen wir uns fachliche Unterstützung. Dazu stehen uns mehrere Fachkräfte für eine kollegiale Beratung zur Verfügung. Ggf. wenden wir uns je nach Thematik auch an andere Beratungsstellen. In jedem Fall informieren wir die Eltern und stimmen mit ihnen gemeinsam ab, welche weiteren Hilfen/Unterstützungsangebote angestoßen werden.
- 14 - 8.2 Vorgehensweise bei grenzverletzendem Verhalten und Machtmissbrauch durch Mitarbeitende Unser Anspruch, den Kindern in unserer KiTa einen sicheren Ort zu bieten, beinhaltet auch, die eigenen Mitarbeitenden in den Blick zu nehmen. Mitarbeitende, die unangemessenes Verhalten und eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch eine/n Kollegen*in beobachten, sind verpflichtet dies der Leitung der Einrichtung umgehend mitzuteilen. Steht die Vermutung auf grenzverletzendes Verhalten durch eigene Beschäftigte im Raum, muss dem von Seiten der Kitaleitung unverzüglich nachgegangen werden. In einer ersten Gefährdungseinschätzung durch die Leitung gilt es zu bewerten, welches fachliche oder persönliche Handeln Anlass zum Aufkommen der Vermutung gegeben hat. Unabhängig vom Ergebnis der ersten Gefährdungseinschätzung informiert die Leitung den Vorstand. Es gilt, zunächst die Fakten abzuklären. Wurden von dem/der betroffenen Mitarbeitenden fachliche Standards verletzt, werden diese von der Leitung ihm gegenüber klar benannt und deren Einhaltung gefordert bzw. konkrete Anweisungen ausgesprochen. Erhärten sich die Verdachtsmomente, das für das Kind ein Gefährdungsrisiko gegeben ist, werden zusammen mit dem Vorstand, Sofortmaßnahmen zum Schutz des Kindes und zur Beendigung der Gefährdung getroffen. Je nach Sachlage können dies organisatorische Vorkehrungen als auch personelle Maßnahmen sein. Umgehend werden die Eltern des Kindes benachrichtigt und über die weiteren Schritte informiert. Das weitere Agieren erfolgt nun auf Träger- und Leitungsebene. Im Rahmen einer Krisensitzung mit Leitung, Vorstand und einer externen Fachkraft (z.B. insoweit erfahrene Fachkraft nach §8a SGB VIII) werden alle vorliegenden Informationen gemeinsam bewertet und eine qualifizierte Gefährdungseinschätzung vorgenommen. Können die Anhaltspunkte auf grenzverletzendes Verhalten durch einen Mitarbeitenden nicht entkräftet werden informiert der Träger unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt). Nach Anhörung des/der Beschuldigten ergreift der Träger dienstrechtliche Maßnahmen (z.B. Freistellung vom Dienst) als auch Fürsorgemaßnahmen für den/die Betroffene*n (z.B. Beratungsangebot). Abhängig von der Gefährdungsdimension wird in einem weiteren Schritt überlegt, ob alle Eltern der Kita informiert werden müssen und welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen vor Ort notwendig sind. Die Situation wird fortlaufend unter Einbeziehung aller relevanten Stellen und Akteure bewertet. Die Vorgehensweise bei einem Verdachtsmoment bedarf einer sorgfältigen Abwägung zwischen Umgang mit Vermutungen und notwendigem Einschreiten. Dieser Balanceakt zwischen der Sorge für das Kindeswohl und der Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten kann nur gelingen, wenn wir ruhig, besonnen und professionell handeln. Die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten sind dabei zu wahren.
- 15 - Ja Nein Ja Nein Besonderes Vorkommnis gemeldet/ gesichtet durch: Eltern/ jungen Menschen Fachkraft Extern Eltern/ jungen Menschen Extern Fachkraft Ist ein klärendes Gespräch mit der betreffenden Person möglich? Auf wen oder was bezieht sich die Meldung/ Beobachtung? Kontaktaufnahme Vorstand Problemlösung bzw. -Behebung? Ende Einleitung weiterer Schritte, je nach Fall: Moderiertes und fachlich begleitetes Gespräch mit allen Beteiligten oder Einzelgespräche Entscheidung: Anlassbezogenes Gespräch? Entscheidung: Kontaktaufnahme Polizei? Verlaufsbeobachtung, Kontrolle, Evaluation Einschätzung des gemeldeten Vorkommnisses Leitung/Vorstand/ggf. weitere Personen Entscheidung: Kindeswohlgefährdungsmeldung? Information an Einrichtungsleitung Einschätzung der Situation Vor Einleitung weiterer Schritte Info an die betroffenen Erziehungsberechtigten; ggf. an Elternrat und im weiteren Schritt an gesamte Elternschaft Meldung an Landesjugendamt; Jugendamt und Pari Info an betroffene Erziehungsberechtigte
- 16 - 8.3 Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung außerhalb der Kindertagesstätte Nehmen die Mitarbeitende der Kita Anhaltspunkte auf Kindeswohlgefährdung wahr, informieren diese umgehend die Kitaleitung. Um nicht nur im Bereich von Vermutungen zu agieren, werden gemachte Beobachtungen über einen bestimmten Zeitraum schriftlich dokumentiert (wenn keine Gefahr im Verzug ist). Sollte sich ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erhärten, leitet die fallführende Fachkraft in Abstimmung mit der Kitaleitung eine Risikoabschätzung in die Wege. Hierzu wird eine Kinderschutzfachkraft nach §8a SGBVIII hinzugezogen. Die KiTa Zwergenland hat ein Ablaufschemata bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und dazu eine Handlungsleitlinie erstellt, die dort dargestellten Schritte finden dann Anwendung. (siehe Anhang) Nicht alle Vorkommnisse oder Auffälligkeiten, die wir bei den Kindern wahrnehmen, sind ein Hinweis auf Kindeswohlgefährdung. Manchmal bestehen bestimmte Ereignisse, die für das Kind oder die ganze Familie belastend sind. Unser Anliegen ist es in erster Linie, mit den Eltern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sie frühzeitig auf Hilfen aufmerksam zu machen, die sie in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen können.
- 17 - Dokumentation der Risikoeinschätzung nach § 8a SGB VIII der Elterninitiative Uthweiler Zwergenland e.V. Leitfaden Hinweis: Bitte vorab festlegen, wer den Prozess dokumentiert. fallverantwortliche Fachkraft bleibt immer fallverantwortlich. 1. Fallbezogene Daten (bitte anonymisiert oder pseudonymisiert) 2. Genogramm des Systems des Kindes (mögliche Unterstützer/Schutzfaktoren) 3. Angaben zum Sachverhalt (Dokumentation der Fakten) 4. Einschätzung der aktuellen Situation aus Sicht der fallverantwortlichen Fachkraft 5. Interne Information an Leitung (Dokumentation der Ergebnisse) 6. Kollegiale Beratung (Dokumentation der Ergebnisse) Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft nach §8a SGBVIII 7. Maßnahmen (vereinbarte Handlungsschritte) 8. Ergebnisse/Verlauf (Kontrolle der Absprachen) 9. Reflexion des Prozesses (was war gut? /wo gab es Stolpersteine?) Weiterer Beratungs- Ablauf endet, da kein weiterer Beratungsbedarf Weiterer Beratungs- Ablauf endet, da kein weiterer Beratungsbedarf Weiterer Beratungs- Ablauf endet, da kein weiterer Beratungsbedarf