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Schutzkonzept
Stand: Oktober 2024
Institutionelles
Schutzkonzept
Uthweiler Zwergenland e.V.
Kontaktinformationen
Siegburger Straße 214
53639 Königswinter
Tel: 02244/ 7665
E-Mail:
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- 1 -
Institutionelles Schutzkonzept
Uthweiler Zwergenland e.V.
1.
Einleitung
2.
Leitbild
3.
Risikoanalyse
3.1 Risikobereiche in den Räumlichkeiten der KiTa Zwergenland
3.2 Risikofaktoren zwischen den Kindern
3.3 Risikofaktoren zwischen Eltern und Kindern
3.4 Risikofaktoren zwischen Mitarbeitenden und Kindern
3.5 Risikofaktoren zwischen Erwachsenen
4.
Verhaltenskodex
5.
Personal
5.1 Personalauswahl
5.2 Professionen in der Einrichtung
5.3 Personalentwicklung
6.
Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Grenzüberschreitungen und
sexualisierter Gewalt in der KiTa Zwergenland
6.1 Präventionsangebote
6.2 Kinderrechte
6.2.1 Partizipation/Beteiligung der Kinder
6.2.2 Beschwerdemöglichkeiten der Kinder
7.
Verbesserungs- und Beschwerdemanagement in Kooperation mit den Eltern
8.
Handlungsplan
8.1 Vorgehensweise bei grenzverletzendem Verhalten von Kindern
8.2 Vorgehensweise bei grenzverletzendem Verhalten und Machtmissbrauch durch
Mitarbeitende
8.3 Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung außerhalb der
Kindertagesstätte
- 2 -
1. Einleitung
In unserer zweigruppigen Kita Uthweiler Zwergenland e.V. (folgend KiTa Zwergenland
genannt) mit Gruppenform I in Königswinter
–
Uthweiler begleiten wir täglich Kinder im Alter
von 2 Jahren bis zum Schuleintritt bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit und in ihren
Bildungsprozessen. Der Kindergarten ist Mitglied des Paritätischen Wohlfahrts-Verbandes
NRW und fungiert als Elterninitiative und gemeinnütziger Verein, als freier Träger einer
Kindertageseinrichtung. Im Rahmen des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII und des
Bundeskinderschutzgesetzes
(BKiSchG)
haben sich Träger und Fachkräfte dazu verpflichtet,
sich für den aktiven Schutz der uns anvertrauten Kinder einzusetzen und diesen
sicherzustellen. Das folgende Schutzkonzept nach
§45 SGB VIII
bildet den Rahmen und dient
der Orientierung aller beteiligten Akteure in unserer Kindertagesstätte. Es setzt sich mit den
Risiken und Gefahren körperlicher, sexueller und verbaler Grenzüberschreitungen, sowie
deren Prävention und Intervention im Krisenfall auseinander.
Unsere Konzeption soll zum Wohle des Kindes eingesetzt werden und dabei für alle
Beteiligten eine angenehme Atmosphäre schaffen.
Es ist unsere Aufgabe, die Kinder vor allen Formen der Gewalt, des
Machtmissbrauchs, des sexuellen Missbrauchs, sowie vor psychischer und physischer
Gewalt zu schützen.
Es ist besonders wichtig die Gefährdung des Kindeswohl einschätzen zu können und somit
mögliche Grenzverletzungen im Alltag rechtzeitig wahrzunehmen. Alle Mitarbeitende werden
für das Thema Kinderschutz sensibilisiert und geschult.
Die Entwicklung eines Konzeptes ist ein Prozess, der ständig neu überdacht und
weiterentwickelt werden muss
–
in der täglichen Arbeit mit Kindern, Eltern und dem Team.
2. Leitbild
„Wir achten die Würde aller Menschen und haben Vertrauen in die individuellen Fähigkeiten.
Respekt, Toleranz und Vertrauen sind die Säulen unserer Arbeit, die wir in gleichem Maße
professionell wie leidenschaftlich leisten“
„Selbstbestimmung und Mitgestaltung sind dabei die Leitziele unseres Handelns“
„Wir tragen gemeinsam Verantwortung für einen Umgang, der geprägt ist von Wertschätzung,
Respekt, Akzeptanz, Offenheit und Vertrauen.“
In der KiTa Uthweiler Zwergenland e.V. wird besonders viel Wert auf die individuelle
Entfaltung und Persönlichkeitsentwicklung jedes Kindes gelegt.
Unser Kindergarten ist ein Ort zum Entdecken, Forschen, Bewegen, Spielen, sich
auszuprobieren und zu entwickeln.
Unsere Kinder dürfen aktiv den Alltag mitbestimmen. Alle Kinder werden in
Entscheidungen mit einbezogen und können sich an den angebotenen Aktivitäten beteiligen.
Durch den eigenen Prozess lernen die Kinder unter anderem ihren eigenen Körper kennen,
sich mit seinen Fähigkeiten auseinanderzusetzen, Gefühle und Empfindungen auszudrücken,
auszuleben und zu verarbeiten, aber auch ihre eigenen Grenzen und die ihres
Gegenübers kennenzulernen und diese zu akzeptieren.
- 3 -
Alle Kinder haben das Recht jederzeit
„Nein“ zu sagen.
Wir sehen uns als Begleiter, Beobachter und Förderer und unterstützen die Kinder dabei sich
zu kompetenten Persönlichkeiten zu entwickeln und als eigenständige Individuen
heranzuwachsen.
Wir als Elterninitiative legen viel Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Familien.
Zum Schutze unserer Kinder werden auch die Eltern stark mit einbezogen, die sich bei
vielen Belangen, die unsere Einrichtung betreffen, wie z.B. der Gartenpflege,
einsetzen.
In der KiTa Zwergenland sollen sich alle rundum wohlfühlen. Kinder die sich mit Freude
entfalten und entwickeln können, Eltern die ihre Kinder gerne und unbesorgt abgeben,
aber auch Mitarbeitende, die mit Freude zur Arbeit kommen, Teamwork schätzen und sich
den täglichen Herausforderungen stellen.
3. Risikoanalyse
3.1 Risikobereiche in den Räumlichkeiten
Der Aufbau unserer KiTa sorgt dafür, dass viele Bereiche nicht unmittelbar aneinander
angrenzen, sodass der Einblick in das dortige Geschehen erschwert ist und besonderer
Planung/Umsicht bedarf. Unsere Toiletten, Waschräume und die Wickelbereiche befinden sich
jeweils direkt an den Gruppenräumen. Die Kindergarderobe ist für alle Kinder direkt neben
dem Eingang, als Durchgang zu den Gruppenräumen, untergebracht.
•
Waschraumtüre bleibt immer offen (ausgenommen fremde Personen befinden sich
im Gebäude (Eingewöhnungszeit))
•
Kinder entscheiden, ob sie eine Begleitung beim Toilettengang wünschen
und wenn ja, wen
•
Ein rotes bzw. grünes Schild signalisieren, ob die Toilette besetzt oder frei ist
•
Kinder, die gewickelt werden, entscheiden wer sie wickelt
Die Gruppenräume sind groß und hell. Angrenzend an diese befinden sich Kreativräume und
Sinnesräume. Diese Nebenräume werden von den Mitarbeitenden in regelmäßigen
Zeitintervallen eingesehen.
Eine kleine Turnhalle ist über den Flur und einen der Gruppenräumen (Bärengruppe) direkt
zugänglich. Von der anderen Gruppe (Elefantengruppe) kann diese nur über die Garderobe
und den Flur erreicht werden.
Es gibt in unserer KiTa, auch aus pädagogischen Gründen, Spiel- und Rückzugsorte die
weniger gut einsehbar sind. Dazu gehören z.B. Kuschelecken in Nebenräumen oder auch
Gebüsche und Spielhäuschen im Außenbereich.
- 4 -
3.2 Risikofaktoren zwischen den Kindern
In unserem Zwergenland werden Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt betreut.
Kinder streben nach Selbständigkeit und müssen sich, gemäß dem jeweiligen
Entwicklungsstand, selbstständig in der Einrichtung bewegen dürfen um z.B. die Toilette
aufzusuchen. In diesen Bereichen sind die Kinder für einige Zeit unbeaufsichtigt.
Auch der Umgang mit Nähe und Distanz muss von den Kindern erst erlernt werden, sodass
es immer wieder zu Situationen kommen kann, in denen ein Kind sich vom Verhalten eines
anderen Kindes bedrängt fühlt.
3.3 Risikofaktoren zwischen Eltern und Kindern
In der Bring- und Abholzeit könnten Unbefugte einen leichteren Zugang zu den Räumlichkeiten
der KiTa Zwergenland bekommen. In dieser Zeit sind viele Eltern und andere Abholberechtigte
(z.B. Großeltern) gleichzeitig im Haus unterwegs. Die baulichen Gegebenheiten unseres KiTa-
Gebäudes machen einen Überblick über Erwachsene im Flur und Kinder, die z.B. den Flur für
einen Raumwechsel oder als Spielort nutzen, schwer. Daher entstehen Kontakte zwischen
Kindern und Erwachsenen, außerhalb der eigenen Familie, auf dem Flur oder auch in der
Garderobe.
In unserer Einrichtung sind verschiedene Familienformen und Kulturen vorhanden. Der
Umgang mit Nähe und Distanz, sowie die innerfamiliäre Herangehensweise an Fragen aus
dem Bereich Kinderschutz/Sexualpädagogik ist daher aufgrund unterschiedlicher
Sozialisierungseinflüsse sehr unterschiedlich.
3.4 Risikofaktoren zwischen Mitarbeitenden und Kindern
Im pädagogischen Alltag kommt es immer wieder zu Situationen, in denen die Kinder für Ihr
Wohlbefinden auf emotionale und auch körperliche Nähe/Sicherheit angewiesen sind.
Gleichzeitig ist ein ausgewogenes, den Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand des Kindes
entsprechendes Verhältnis von Nähe und Distanz zu wahren. Besonders sensible Situationen
im pädagogischen Alltag sind hierbei:
‐
Sauberkeitserziehung/Wickeln
‐
Begleitung des Mittagsschlafs
‐
Einzelsituationen zwischen pädagogischen Mitarbeitenden und Kindern
‐
Vertretungssituationen in der anderen Gruppe
‐
Ausflüge
- Fördereinheiten durch externe Fachkräfte
Zu den besonderen Risikofaktoren zählen aber auch mangelnde Personalressourcen, wie
etwa schlechte Besetzung/unbesetzte Stellen, nicht genügend qualifizierte oder unerfahrene
Fachkräfte, hohe personelle Fluktuation, viele Fehlzeiten/Krankheitsausfälle, geringere
Fortbildungsmöglichkeiten und zunehmend mehr Teilzeitkräfte.
Mangelnde Personalressourcen sorgen für Stress bei den pädagogischen Fachkräften, der
wiederum zu risikoreichen Verhaltensweisen pädagogischer Fachkräfte, wie z.B.
Spannungsfeldern durch ungelöste Konflikte unter den pädagogischen Fachkräften führen
- 5 -
kann. Ebenso kann es bei personellen Belastungssituationen eher dazu kommen, dass nicht
ausreichend Raum für Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten der Kinder eingeräumt wird
oder die Bedürfnisse der Kinder im Alltag und bei der Festlegung von Regeln nicht ausreichend
berücksichtigt werden.
Grundsätzlich relevant bei den Risikofaktoren durch die Mitarbeitenden ist Risikopotential, das
in der Person oder Biographie der jeweiligen Fachkraft liegt, z.B.
-
Unterschiedliches Wertesystem bei Mitarbeitenden
-
Beeinflussung durch die eigene Biographie
-
Veraltete pädagogische Ansichten/keine Bereitschaft sich zu verändern/entwickeln
-
Zu starke emotionale Bindung
-
Kein angemessenes Nähe-Distanzverhalten
-
Zu unbedarfter Umgang mit digitalen Medien (z.B. mit dem eigenen Handy)
3.5 Risikofaktoren zwischen Erwachsenen (Mitarbeitenden und Eltern)
In unserer KiTa Zwergenland fördern und pflegen wir eine Erziehungspartnerschaft mit den
Eltern. Um die Partnerschaft pflegen zu können nutzen wir regelmäßige Elterngespräche und
auch die täglichen Tür- und Angelgespräche in den Bring und Abholzeiten bzw., Telefonate,
oder Austausch per Mail. Gerade in schwierigen Gesprächen kann ein unreflektierter
Sprachgebrauch schnell als grenzüberschreitend empfunden werden. Wir achten durch die
Anwendung von gewaltfreier Kommunikation auf einen wertschätzenden und von
gegenseitigem Respekt geprägten Umgang miteinander.
4. Verhaltenskodex
Unsere Vision ist eine Gesellschaft, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben. Dieses
übergeordnete Ziel entspricht unserem Leitgedanken und ist für uns handlungsweisend in
allen Bereichen unserer Arbeit.
Wertschätzung, Toleranz und die Würde des Menschen sind die Grundpfeiler unserer Arbeit
und bestimmen unser pädagogisches Handeln. Die tägliche Arbeit ist geprägt durch
gemeinsamen Kontakt und Kommunikation in verschiedensten Konstellationen. Damit
Prävention gelingen kann, ist der Wille zur Grenzachtung unabdingbar. Dies bedeutet
Achtsamkeit im Umgang miteinander und den Mut, Dinge offen anzusprechen. Unser
Verhaltenskodex ist daher bindend für alle Mitarbeitenden in unserer Kindertageseinrichtung
.
Folgende
Verhaltensregeln
sind für uns verbindlich:
Wir wahren ein
professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz
. Dieses professionelle
Verhältnis orientiert sich zum einen an dem Alter sowie an dem Entwicklungsstand unseres
Gegenübers. Dabei berücksichtigen wir sowohl körperliche als auch emotionale Nähe und
Distanz, die von uns stets professionell gewahrt wird. In Arbeitskontexten mit den Kindern
erfordern bestimmte Situationen körperliche und emotionale Nähe, die sich aus der
pädagogischen Intervention heraus legitimieren. Trost, körperlicher Schutz und die
Unterstützung bei pflegerischen Tätigkeiten sind beispielsweise Gründe, um körperliche Nähe
zuzulassen. Grundsätzlich sind jedoch die persönlichen Schamgrenzen und die Intimsphäre
von Kindern und Mitarbeitenden zu wahren. Jegliches Verhalten, welches die Intimsphäre
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verletzt, ist zu unterbinden. Zudem machen wir private Kontakte zu betreuten Kindern und
deren Familien transparent.
Unsere gegenseitige
Kommunikation
ist stets wertschätzend, höflich und frei von sexuellen
oder persönlichen Anzüglichkeiten. Auch verwenden wir keine gewaltverherrlichende Sprache
und verzichten auf Sarkasmus und Ironie. Bei Unstimmigkeiten sprechen wir miteinander auf
Augenhöhe und suchen lösungsorientiert nach Auswegen aus einem Konflikt. Dabei passen
wir unseren Sprachgebrauch dem Sprachverständnis unseres Gegenübers an. Im Sinne einer
guten Kommunikationskultur sprechen wir an, wenn uns Dinge problematisch erscheinen.
Niemand darf einen Nachteil erlangen, wenn er mutig und offen auf Probleme hinweist. Jeder
Hinweis wird ernst genommen. Wir ermutigen Jede/n zu erzählen, wenn sie/er sich unwohl
oder bedrängt fühlt. Auch mit unserer nonverbalen Kommunikation tragen wir durch eine
offene Körperhaltung und einem freundlichen Gesicht zu einer wertschätzenden
Kommunikationskultur bei.
Die pädagogische Zusammenarbeit zeichnet sich durch
Transparenz und Partizipation
aus.
Wir beteiligen die Kinder ihren Möglichkeiten entsprechend bei allen Angelegenheiten die sie
betreffen und der Gestaltung des Alltags. Wir achten darauf, dass die Selbstbestimmungs- und
Beteiligungsrechte aller Kinder gestärkt und erweitert werden und die Kinder ein
partizipatorisches Miteinander erleben. Sowohl untereinander als auch im Kontakt zu den
Mitarbeitenden. Insbesondere wenn der Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung
besteht sowie bei besonderen Vorkommnissen legen wir Wert auf Transparenz und
Partizipation.
Wir wahren stets unsere
Schweigepflicht
und pflegen einen sensiblen Umgang mit den uns
anvertrauten Informationen. Der Datenschutz wird eingehalten. Lediglich in Situationen, in
denen der wirksame Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht aufrechterhalten werden
kann, sind wir von unserer Schweigepflicht gegenüber den Jugendämtern entbunden und
entscheiden situativ, wie eine Beteiligung von Personensorgeberechtigten umgesetzt werden
kann.
Kinder mit Beeinträchtigungen sowie sehr junge Kinder sind häufig in einem besonderen Maße
von den sie begleitenden Menschen abhängig. Der Grat zwischen Selbstbestimmung und
Fürsorge muss mit besonderer Sensibilität betrachtet werden. Sie benötigen möglicherweise
in bestimmten Momenten oder für einen begrenzten Zeitraum einen sicheren, Halt gebenden
Rahmen, der
körperliche Begrenzung
erfordert. Maßnahmen in Form von körperlichem
Kontakt gegen den eigenen Willen dürfen ausschließlich vor dem Hintergrund geschehen,
dass der Selbst- und Fremdschutz aufrechterhalten werden kann. Jegliche Maßnahmen dieser
Art müssen zeitlich begrenzt, wenn möglich abgesprochen werden und erfordern eine stetige
Prüfung ihrer Notwendigkeit durch die Prozessbeteiligten.
Alle Maßnahmen sind immer in würdeachtender Weise und in angemessener Sprache
durchzuführen.
5. Personal
5.1 Personalauswahl
Wir stellen durch ein geregeltes Einstellungsverfahren sicher, dass bei neuen Mitarbeitenden
neben der fachlichen Qualifikation auch die persönliche Eignung vorliegt.
•
Vorstellungsgespräche werden von der Leitung der Kita und dem Vorstand
durchgeführt.
- 7 -
•
Mögliche neue Mitarbeitende laden wir zur Hospitation in die Kita ein, um die
Bewerber*innen noch besser kennenzulernen und nach der Hospitation ein
weiteres Gespräch mit der Einrichtungsleitung zu führen.
•
Von den Mitarbeitenden wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
eingefordert, welches alle 3 Jahre neu vorgelegt werden muss
•
Die neuen Mitarbeitenden müssen unterschreiben, dass sie den Schutzauftrag
bei Kindeswohlgefährdung zur Kenntnis genommen haben
•
Bei Einstellung werden die neuen Mitarbeitenden mit dem institutionellen
Schutzkonzept der Einrichtung vertraut gemacht
5.2 Professionen in der Einrichtung
Ein multiprofessionelles Team ist nicht nur im Hinblick auf die pädagogische Arbeit mit den
Kindern eine Bereicherung, sondern bietet im Bereich Gewaltschutz/Gewaltprävention viele
Möglichkeiten zu gegenseitiger Beobachtung und Reflexion. In unserer KiTa Zwergenland
arbeitet ein interdisziplinäres Team aus Erzieherinnen/Heilerziehungspfleger*innen mit
unterschiedlich langer Berufserfahrung, eng mit externen Fachkräften aus der Frühförderung,
sowie externen Therapeuten, zusammen. Diese Zusammenarbeit bietet uns immer wieder die
Möglichkeit, Situationen aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, unser pädagogisches
Handeln sowie auch persönliche Haltungen kritisch zu hinterfragen und ggf. zu verändern.
5.3 Personalentwicklung
•
Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallberatung, regelmäßige
Mitarbeitenden Gespräche, bei Bedarf Team- und Fallsupervision
•
Externe Fortbildungen
–
z.B. mit Themen wie „Achtsamkeit“, „kollegiale
Beratung“, „geschlechtssensible Pädagogik“
•
Verpflichtende Fortbildungen für alle Mitarbeitende zum Thema
„Kindeswohlgefährdung“
, Erste Hilfe und Hygiene
•
Darüber hinaus sind nach Absprache mit der Einrichtungsleitung jederzeit
weitere Fortbildungen zu unterschiedlichen Themenbereichen möglich
6. Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von
Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt in unserer KiTa
Zwergenland
6.1 Präventionsangebote
Generell haben wir uns als Team im Uthweiler Zwergenland e.V. auf einige grundsätzliche
Regeln geeinigt, die alle Mitarbeitenden im Alltag als Grundlage für Ihr Handeln nehmen. Diese
sollen grundsätzliche Präventionsangebote sein, die die Kinder stärken um sicher und
selbstbewusst zu werden. Unser Ziel ist es, dass unsere Kinder befähigt werden, Ihren
Grenzen zu erkennen, zu benennen und wissen, dass sie diese Grenzen bei jeder Person
einfordern dürfen. Niemand hat das Recht, etwas zu tun, was das Kind nicht möchte. Weder
- 8 -
jemand Fremdes, noch vertraute Personen, wie die pädagogischen Fachkräfte oder auch
Familienmitglieder.
•
Der Impuls zur körperlichen Nähe geht vom Kind aus.
•
Ein „Nein“ ist ein „Nein“
•
Wir bieten den Kindern körperliche oder emotionale Zuwendung an. Die Kinder
entscheiden, ob und von wem sie das Angebot der körperlichen oder emotionalen
Nähe annehmen
•
Wir achten auf eine professionelle Gestaltung von Nähe und Distanz. Kinder
werden nicht durch Mitarbeitende auf den Schoß genommen oder hochgehoben,
wenn sie diesen Wunsch nicht ausdrücklich verbal oder durch Gestik und Mimik
verdeutlichen.
•
Wir unterstützen die Kinder beim Erkennen und Benennen ihrer Gefühle
•
In Situationen wie Traurigkeit/Wut fragen wir die Kinder, ob wir sie trösten sollen
und agieren entsprechend.
•
Die Kinder werden dazu ermutigt und befähigt, ihre körperlichen und emotionalen
Grenzen klar zu kommunizieren/zu zeigen und die Grenzen anderer zu
akzeptieren.
•
Wir zeigen den Kindern unsere Grenzen bei distanzlosem Verhalten ohne uns
ablehnend zu Verhalten
•
Wir bevorzugen keine einzelnen Kinder
•
Wir vermitteln den Kindern, fremden Erwachsenen gegenüber, Distanz zu zeigen
•
Pflegesituationen finden in geschützten, aber offenen Räumen statt (es gibt keine
verschlossenen Türen)
•
Die Wickelsituation ist für ein Kind etwas sehr Intimes. Daher ist es sehr wichtig,
den Wunsch des Kindes nach einer bestimmten Pflegeperson zu ermöglichen.
•
Interessierte Kinder, die dabei sein möchten, können nach Zustimmung des zu
wickelnden Kindes mitgehen.
•
Wir gestalten die Pflegesituation angenehm und begleiten sie sprachlich
•
Während des Wickelns sollen keine Personen stören, um die Intimität des Kindes
zu wahren.
•
Wir ermöglichen den Kindern einen ungestörten Toilettengang
•
Wir machen den Kindern beim Toilettengang ein Hilfsangebot und berücksichtigen
den Wunsch des Kindes nach einer bestimmten Pflegeperson
•
Mit Kindern wird ausschließlich die Kindertoilette aufgesucht. Kinder werden nicht
in die abschließbare Erwachsenentoilette mitgenommen
•
Neue pädagogische Mitarbeitende oder Langzeitpraktikanten*innen wickeln erst
nach einer Eingewöhnungs- und Kennenlernphase
•
Wir unterstützen die Kinder beim selbstständigen Einschlafen, von den
Mitarbeitenden wird ein angemessenes Nähe-/Distanzverhältnis gewahrt
•
Die Kinder bestimmen selbst, wann sie aufstehen.
•
Wenn Eltern ihre Kinder während der Schlafenszeit abholen möchten, müssen sie
die Mitarbeitende darüber informieren. Eltern dürfen die Schlafbereiche in der
Schlafenszeit nicht betreten.
Sexualpädagogik
Sexualpädagogik ist im Sinne der ganzheitlichen Erziehung ein Element in unserem
pädagogischen Alltag. Wir unterstützen die Kinder in einem selbstbewussten Auftreten und
dem klaren Benennen persönlicher, körperlicher Grenzen (siehe auch pädagogische
Handlungsweisen zur Prävention). Wir greifen dabei die Fragestellungen der Kinder auf und
gehen altersentsprechend darauf ein. Oftmals entstehen Fragestellungen im Zusammenhang
mit einer Schwangerschaft einer pädagogischen Fachkraft oder der Geburt eines
Geschwisterkindes. In diesen Gesprächen und auch allen Pflege-/Wickelsituationen benennen
- 9 -
wir Körperteile mit den entsprechenden Fachbegriffen, um eine Aufdeckung von Missbrauch
besser ermöglichen zu können.
6.2 Kinderrechte
Damit Kinder ihre Rechte wahrnehmen und vertreten können, müssen sie diese erst einmal
kennenlernen. Hierzu zählen für uns, im Rahmen unseres Schutzkonzeptes, folgende
wesentliche Aussagen:
-
„Dein Körper gehört dir!“
-
„Vertraue deinem Gefühl!“
-
„Du hast
IMMER
das Recht NEIN zu sagen!“
-
„Geheimnisse mit denen du dich nicht wohlfühlst, darfst du weitererzählen!“
-
„Du hast das Recht auf Hilfe
und Schutz
!“
Die Verinnerlichung dieser Aussagen bei den Kindern, ist ein zentrales Element in unserem
pädagogischen Alltag. Diese Regeln werden bei allen pädagogischen Angeboten und im
Freispiel den Kindern nähergebracht und vorgelebt.
6.2.1 Partizipation/Beteiligung der Kinder
Indem wir unsere Kinder beteiligen und sie dabei ihre Selbstbestimmung und
Selbstwirksamkeit erleben, stärken wir ihr Selbstbewusstsein. Beteiligung bedeutet für uns,
dass die Kinder das gemeinsame Leben ihrer KiTa mitbestimmen können. Wir hören den
Kindern aktiv zu und ermutigen sie, ihre Sichtweisen darzustellen und ihre Themen zu
benennen.
Die Beteiligung wird in unterschiedlichen Formen praktiziert und gelebt. Unseren Gruppen
führen tägliche Morgenkreise durch, in denen tagesaktuelle Anliegen der Kinder besprochen
werden. Außerdem werden die Kinder z.B. bei der Auswahl von Projektthemen, bei der
Ausgestaltung von Räumen, der Wahl des Spielmaterials, beim Aushandeln der Regeln, bei
der Bewältigung von Konflikten etc. gemäß ihrer individuellen Entwicklung einbezogen.
Unser Anspruch ist es, jedes Kind im Beteiligungsprozess individuell zu begleiten und
somit auch je nach Möglichkeiten des Kindes verschiedenste Materialien und Methoden zur
Verfügung zu stellen. Hier ist es uns besonders wichtig, auch Kinder mit im Blick zu haben,
die durch ihr Alter oder Beeinträchtigungen keine aktive Sprache zur Verfügung haben. Zum
Einsatz kommen in unserer KiTa Zwergenland dafür Bildkarten, Gebärden und Symbole, um
so sensibel die Äußerungen/ Wünsche des Kindes wahrnehmen zu können.
Wenn wir Kinder an Entscheidungen beteiligen, lernen sie auf unterschiedlichste Art
und Weise mit anderen zu kommunizieren, selbständig Probleme zu lösen und
Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig werden sie auch mit möglichen Konsequenzen und
Folgen konfrontiert, wenn bestimmte Regeln nicht eingehalten werden. Diese
Autonomieerfahrungen sind wichtige Bausteine für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder.
- 10 -
6.2.2 Beschwerdemöglichkeiten der Kinder
Wir hören die Anliegen der Kinder und behandeln/verhandeln diese. Kinder, die lernen, sich
selbstbewusst für ihre Bedürfnisse einzusetzen, sind besser vor Gefährdungen geschützt.
Kindern äußern ihre Beschwerden nicht immer im direkten Austausch. Ihre Anliegen und
Bedürfnisse, die hinter einer Beschwerde liegen können sehr unterschiedlich sein.
Beschwerden können sich in Form von Unwohlsein, Wut, Aggressivität, Rückzug oder
Unzufriedenheit zeigen. Insbesondere kleinere Kinder, Kinder, die noch keine Sprache zur
Verfügung haben und Kinder mit Beeinträchtigung äußern Beschwerden mit Hilfe von Gestik,
Mimik, Körpersprache, Weinen und Schreien. Die Mitarbeitenden sind gefordert, die
Unmutsbekundungen der Kinder bewusst wahrzunehmen und mit ihnen gemeinsam
herauszufinden, welche Beweggründe hinter der Beschwerde stecken könnten. Durch unser
Interesse an ihrer Kritik fühlen sich die Kinder ernst genommen und erfahren, dass es erlaubt
ist „Nein“ zu sagen
-diese klare Grenze der Kinder akzeptieren wir. Kinder, die ein sicheres
Gefühl für ihre eigene persönliche Grenze haben, können Grenzverletzungen eher benennen
und sind ebenso befähigt, die Grenzen ihres Gegenübers besser zu akzeptieren.
7. Verbesserungs- und Beschwerdemanagement in Kooperation mit
den Eltern
Ein wertschätzender und respektvoller Umgang, Offenheit und Transparenz sind wichtigste
Voraussetzungen für ein vertrauensvolles Miteinander mit den Eltern. Dazu gehört auch, Kritik,
Beschwerden, Verbesserungsvorschläge von Seiten der Eltern anzunehmen und konstruktiv
darauf zu reagieren. Wir gehen sorgsam, respektvoll und sachlich mit Beschwerden um. Das
Uthweiler Zwergenland e.V. hat hierzu eigens eine Handlungsleitlinie zum Thema
Verbesserungs- und Beschwerdemanagement erarbeitet.
Die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit ihre Anliegen, Wünsche, Ideen und Beschwerden
unmittelbar mit den pädagogischen Fachkräften oder der Kitaleitung zu besprechen. Weiterhin
ist der gewählte Elternrat ein wichtiges Gremium und ggf. auch Vermittler zwischen Eltern und
der Leitung der Einrichtung/pädagogischen Mitarbeitenden. In unserer Kindertagesstätte
hängt gut sichtbar ein Briefkasten, über den anonym und, wer möchte, mittels eines
bereitgelegten Flyers (siehe Anhang), Verbesserungs- und Beschwerdeanliegen kommuniziert
werden können. Die Beschwerden der Eltern werden möglichst zeitnah bearbeitet – mit den
Eltern in einem gemeinsamen Dialog, in Mitarbeiterbesprechungen thematisiert, mit dem
Elternrat oder auf Elternabenden kommuniziert. Die Dokumentation (siehe Anhang) der
Beschwerde wird an den Vorstand der Elterninitiative weitergeleitet.
Anliegen und Bedürfnisse, die Kinder und Eltern äußern, führen zu einer Reflexion unserer
bestehenden Strukturen und Abläufe. Beschwerden ermöglichen Entwicklung und regen damit
Qualitätsprozesse in unserer Einrichtung an.
- 11 -
Zettel für eine Idee/Beschwerde/Wunsch
Idee
Beschwerde
Wunsch
bitte
ankreuzen
Welche Idee/Beschwerde/Wunsch haben Sie?
Haben Sie eine Lösung?
Wie heißen Sie?
Datum
- 12 -
Annahme Leitungskraft / Mitarbeiter/in
Name der Einrichtung:
Name/Vorname:
Datum:
Eingang des Verbesserungsvorschlags/Beschwerde:
persönliches Gespräch:
Anruf:
schriftlich:
Unmittelbar nach der Rückmeldung/Eingangsbestätigung der Beschwerde, wird die Bearbeitung hier
dokumentiert und an die zuständige Leitung weitergeleitet.
Weitergeleitet am:
An (Name/Funktion):
Vereinbarte Maßnahmen zur Problemlösung (inhaltlich und organisatorisch):
Maßnahmen
umzusetzen
bis:
von (Name/Funktion)
Rückmeldung an Hinweisgeber/in erfolgt:
1. Zwischenbescheid am:
persönlich
Anruf
schriftlich
durch:
Inhalt:
2. Zwischenbescheid am:
persönlich
Anruf
schriftlich
durch:
Inhalt:
3. Zwischenbescheid am:
persönlich
Anruf
schriftlich
durch:
Inhalt:
Abschlussbescheid am:
persönlich
Anruf
schriftlich
durch:
Inhalt:
Zufriedenheit des Hinweisgebers mit dem Ergebnis:
gar nicht:
teilweise:
weitgehend:
vollständig:
Vorgang abgeschlossen am:
Unterschrift Leitung:
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8. Handlungsplan
Liegt eine Situation vor, die den Schutz der uns anvertrauten Kinder erfordert, ist es wichtig
zielgerichtet eingreifen und agieren zu können. Dazu müssen wir konkrete Gefährdungen und
Risiken fachlich einschätzen aber auch mit falschen Vermutungen qualifiziert umgehen
können.
Definierte Abläufe geben uns dabei Orientierung und Handlungssicherheit. Unsere
Vorgehensweise ist verbindlich geregelt und entspricht professionellen Standards.
Unser Schutzauftrag bezieht sich auf unterschiedliche Gefährdungsformen. Wir beachten und
reagieren auf Ereignisse, die im familiären/außerfamiliären Umfeld als auch innerhalb unserer
Einrichtung geschehen könnten und von Erwachsenen ausgehen, aber auch das Verhalten
von Kindern untereinander.
8.1 Vorgehensweise bei grenzverletzendem Verhalten von Kindern
Zum Kitaalltag gehören im zusammen agieren der Kinder gemeinsame Nähe als auch
konflikthafte Situationen (sich gegen andere behaupten, eigene Wünsche durchsetzen etc.).
Dabei können schnell Grenzen missachtet und überschritten werden. Meist geschieht das von
Seiten der Kinder nicht absichtlich, es handelt sich um ganz normale Entwicklungsschritte oder
das Ausprobieren von Regelüberschreitungen. Mit zunehmenden sozialen Erfahrungen gehen
die Kinder mit eigenen Grenzen als auch mit den Grenzen ihres Gegenübers bewusster um.
Bei Kindern, die immer wieder auftretende grenzüberschreitende Verhaltensweisen zeigen,
kann eine sozial/emotionale Entwicklungsproblematik Ursache für ihr Verhalten sein. Diese
Kinder müssen von den Fachkräften in der Kita mit verstärkter Aufmerksamkeit beobachtet
und in Konfliktsituationen unterstützt und begleitet werden.
Einen besonderen Grenzbereich stellen „Doktorspiele“ dar. Kinder sollen ihren Körper
entdecken und ein unbefangenes Verhältnis zu ihrer eigenen Sexualität entwickeln. Damit die
Kinder ihre eigenen Grenzen und die der anderen wahrnehmen und beachten, brauchen sie
für diese Räume klare Vereinbarungen. In Konflikt- und Gefährdungssituationen ist es
manchmal notwendig, die Kinder körperlich zu begrenzen. In Konfliktsituationen wird möglichst
eine zweite Person hinzugezogen. Konsequenzen für die Kinder sind kindgerecht,
altersadäquat und logisch, Ausgrenzungen sind zu vermeiden.
Konfliktsituationen und entsprechende Konsequenzen während des Kitaalltags müssen mit
den Eltern transparent kommuniziert werden.
Sollten unsere Interventionen bei grenzverletzendem Verhalten eines Kindes gegenüber
anderen Kindern nicht zu einer Besserung der Situation führen, holen wir uns fachliche
Unterstützung. Dazu stehen uns mehrere Fachkräfte für eine kollegiale Beratung zur
Verfügung. Ggf. wenden wir uns je nach Thematik auch an andere Beratungsstellen. In jedem
Fall informieren wir die Eltern und stimmen mit ihnen gemeinsam ab, welche weiteren
Hilfen/Unterstützungsangebote angestoßen werden.
- 14 -
8.2 Vorgehensweise bei grenzverletzendem Verhalten und Machtmissbrauch
durch Mitarbeitende
Unser Anspruch, den Kindern in unserer KiTa einen sicheren Ort zu bieten, beinhaltet auch,
die eigenen Mitarbeitenden in den Blick zu nehmen.
Mitarbeitende, die unangemessenes Verhalten und eine mögliche Kindeswohlgefährdung
durch eine/n Kollegen*in beobachten, sind verpflichtet dies der Leitung der Einrichtung
umgehend mitzuteilen. Steht die Vermutung auf grenzverletzendes Verhalten durch eigene
Beschäftigte im Raum, muss dem von Seiten der Kitaleitung unverzüglich nachgegangen
werden.
In einer ersten Gefährdungseinschätzung durch die Leitung gilt es zu bewerten, welches
fachliche oder persönliche Handeln Anlass zum Aufkommen der Vermutung gegeben hat.
Unabhängig vom Ergebnis der ersten Gefährdungseinschätzung informiert die Leitung den
Vorstand. Es gilt, zunächst die Fakten abzuklären. Wurden von dem/der betroffenen
Mitarbeitenden fachliche Standards verletzt, werden diese von der Leitung ihm gegenüber klar
benannt und deren Einhaltung gefordert bzw. konkrete Anweisungen ausgesprochen.
Erhärten sich die Verdachtsmomente, das für das Kind ein Gefährdungsrisiko gegeben ist,
werden zusammen mit dem Vorstand, Sofortmaßnahmen zum Schutz des Kindes und zur
Beendigung der Gefährdung getroffen. Je nach Sachlage können dies organisatorische
Vorkehrungen als auch personelle Maßnahmen sein.
Umgehend werden die Eltern des Kindes benachrichtigt und über die weiteren Schritte
informiert.
Das weitere Agieren erfolgt nun auf Träger- und Leitungsebene. Im Rahmen einer
Krisensitzung mit Leitung, Vorstand und einer externen Fachkraft (z.B. insoweit erfahrene
Fachkraft nach §8a SGB VIII) werden alle vorliegenden Informationen gemeinsam bewertet
und eine qualifizierte Gefährdungseinschätzung vorgenommen.
Können die Anhaltspunkte auf grenzverletzendes Verhalten durch einen Mitarbeitenden nicht
entkräftet werden informiert der Träger unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde
(Landesjugendamt). Nach Anhörung des/der Beschuldigten ergreift der Träger
dienstrechtliche Maßnahmen (z.B. Freistellung vom Dienst) als auch Fürsorgemaßnahmen für
den/die Betroffene*n (z.B. Beratungsangebot).
Abhängig von der Gefährdungsdimension wird in einem weiteren Schritt überlegt, ob alle
Eltern der Kita informiert werden müssen und welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen vor
Ort notwendig sind.
Die Situation wird fortlaufend unter Einbeziehung aller relevanten Stellen und Akteure
bewertet.
Die Vorgehensweise bei einem Verdachtsmoment bedarf einer sorgfältigen Abwägung
zwischen Umgang mit Vermutungen und notwendigem Einschreiten. Dieser Balanceakt
zwischen der Sorge für das Kindeswohl und der Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten
kann nur gelingen, wenn wir ruhig, besonnen und professionell handeln. Die
Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten sind dabei zu wahren.
- 15 -
Ja
Nein
Ja
Nein
Besonderes Vorkommnis
gemeldet/ gesichtet durch:
Eltern/ jungen
Menschen
Fachkraft
Extern
Eltern/ jungen
Menschen
Extern
Fachkraft
Ist ein klärendes Gespräch
mit der betreffenden
Person möglich?
Auf wen oder was bezieht
sich die Meldung/
Beobachtung?
Kontaktaufnahme Vorstand
Problemlösung bzw. -
Behebung?
Ende
Einleitung weiterer
Schritte, je nach Fall:
Moderiertes und fachlich
begleitetes Gespräch mit
allen Beteiligten oder
Einzelgespräche
Entscheidung:
Anlassbezogenes
Gespräch?
Entscheidung:
Kontaktaufnahme Polizei?
Verlaufsbeobachtung,
Kontrolle, Evaluation
Einschätzung des gemeldeten
Vorkommnisses
Leitung/Vorstand/ggf. weitere
Personen
Entscheidung:
Kindeswohlgefährdungsm
eldung?
Information an Einrichtungsleitung
Einschätzung der Situation
Vor Einleitung weiterer
Schritte Info an die
betroffenen
Erziehungsberechtigten;
ggf. an Elternrat und im
weiteren Schritt an
gesamte Elternschaft
Meldung an
Landesjugendamt;
Jugendamt und
Pari
Info an betroffene
Erziehungsberechtigte
- 16 -
8.3 Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung außerhalb der
Kindertagesstätte
Nehmen die Mitarbeitende der Kita Anhaltspunkte auf Kindeswohlgefährdung wahr,
informieren diese umgehend die Kitaleitung. Um nicht nur im Bereich von Vermutungen zu
agieren, werden gemachte Beobachtungen über einen bestimmten Zeitraum schriftlich
dokumentiert (wenn keine Gefahr im Verzug ist). Sollte sich ein Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung erhärten, leitet die fallführende Fachkraft in Abstimmung mit der
Kitaleitung eine Risikoabschätzung in die Wege. Hierzu wird eine Kinderschutzfachkraft nach
§8a SGBVIII hinzugezogen.
Die KiTa Zwergenland hat ein Ablaufschemata bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und
dazu eine Handlungsleitlinie erstellt, die dort dargestellten Schritte finden dann Anwendung.
(siehe Anhang)
Nicht alle Vorkommnisse oder Auffälligkeiten, die wir bei den Kindern wahrnehmen, sind ein
Hinweis auf Kindeswohlgefährdung. Manchmal bestehen bestimmte Ereignisse, die für das
Kind oder die ganze Familie belastend sind. Unser Anliegen ist es in erster Linie, mit den
Eltern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sie frühzeitig auf Hilfen aufmerksam zu
machen, die sie in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen können.
- 17 -
Dokumentation der Risikoeinschätzung nach § 8a SGB VIII
der Elterninitiative Uthweiler Zwergenland e.V.
Leitfaden
Hinweis:
Bitte vorab festlegen, wer den Prozess dokumentiert. fallverantwortliche Fachkraft
bleibt immer fallverantwortlich.
1.
Fallbezogene Daten (bitte anonymisiert oder pseudonymisiert)
2.
Genogramm des Systems des Kindes (mögliche Unterstützer/Schutzfaktoren)
3.
Angaben zum Sachverhalt (Dokumentation der Fakten)
4.
Einschätzung der aktuellen Situation aus Sicht der fallverantwortlichen Fachkraft
5.
Interne Information an Leitung (Dokumentation der Ergebnisse)
6.
Kollegiale Beratung (Dokumentation der Ergebnisse)
Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft nach §8a SGBVIII
7.
Maßnahmen (vereinbarte Handlungsschritte)
8.
Ergebnisse/Verlauf (Kontrolle der Absprachen)
9.
Reflexion des Prozesses (was war gut? /wo gab es Stolpersteine?)
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Ablauf endet, da kein weiterer
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